Geburtsdatum | Mittwoch, 11. Juli 1888 |
Geburtsort | German-Empire |
Todesdatum | Sonntag, 07. April 1985 |
Todesort | West_Germany |
Sternzeichen | |
Beschreibung | Carl Schmitt (zeitweise auch Carl Schmitt-Dorotić) (* 11. Juli 1888 in Plettenberg; † 7. April 1985 ebenda) war ein deutscher Staatsrechtler, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird. Er ist einer der bekanntesten und zugleich umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Schmitt engagierte sich ab 1933 für das NS-Regime: Am 1. Mai 1933 trat er in die NSDAP ein und gehörte ihr bis zum Ende der NS-Herrschaft an. Die Morde zur vorgeblichen Prävention des sogenannten Röhm-Putschs von 1934 rechtfertigte Schmitt durch sein juristisches Prinzip der „Führer-Ordnung“. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. Im Jahr 1936 wurde ihm auch aus Kreisen der NSDAP Opportunismus vorgeworfen. Er verlor seine Parteiämter, blieb aber Mitglied der NSDAP. Dank der Protektion durch Hermann Göring blieb Schmitt Preußischer Staatsrat und behielt auch seine Professur in Berlin. Schmitts Denken kreiste um Fragen der Macht, der Gewalt und der Rechtsverwirklichung. Neben dem Staats- und Verfassungsrecht streifen seine Veröffentlichungen zahlreiche weitere Disziplinen wie Politikwissenschaft, Soziologie, Theologie, Germanistik und Philosophie. Sein breitgespanntes Œuvre umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten weitere Textgattungen wie Satiren, Reisenotizen, ideengeschichtliche Untersuchungen oder germanistische Textinterpretationen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den wissenschaftlichen, politischen und allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind, etwa „Verfassungswirklichkeit“, „Politische Theologie“, „Freund-Feind-Unterscheidung“ oder „dilatorischer Formelkompromiss“. Über seine Schüler und konservative Bewunderer hielt sich sein Einfluss in Westdeutschland auch nach dem Zweiten Weltkrieg.Schmitt wird heute wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus und als „Prototyp des gewissenlosen Wissenschaftlers, der jeder Regierung dient, wenn es der eigenen Karriere nutzt“, weithin abgelehnt. Allerdings wird er aufgrund seiner indirekten Wirkung auf das Staatsrecht und die Rechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik mitunter auch als „Klassiker des politischen Denkens“ bezeichnet. Prägende Einflüsse für sein Denken bezog Schmitt von politischen Philosophen und Staatsdenkern wie Thomas Hobbes, Niccolò Machiavelli, Aristoteles, Jean-Jacques Rousseau, Juan Donoso Cortés oder Zeitgenossen wie Georges Sorel und Vilfredo Pareto. Sein antisemitisches Weltbild war von den Thesen Bruno Bauers geprägt. |